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Holen Sie selbst mein verkauftes Fahrzeug ab?
Ja, wir können es nach Terminabsprache abholen.Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Rechnungen, Belege von Reparaturen und Wartungen.
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I).
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II).
- Sommer- / Winterreifen (sofern vorhanden).
- Zweitschlüssel / Zusatzfernbedienungen.
- HU/AU Bescheinigung.
Kaufen Sie einen geerbten Wagen?
Ja, dies ist möglich. Bringen Sie bitte Ihren Erbschein, sowie die Sterbeurkunde des Verstorbenen und weitere Unterlagen zum Fahrzeug mit.Kaufen Sie ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug?
Ja, wir übernehmen die Ablösung der Finanzierung bei der Bank.Melden Sie mein Fahrzeug nach Verkaufsabschluss ab?
Ja, die Abmeldung übernehmen wir für Sie. Das Fahrzeug wird umgehend nach der Übergabe abgemeldet und Sie erhalten eine Bestätigung.Wie erfolgt die Zahlung für meinen verkauften Wagen?
Die Bezahlung erfolgt umgehend, entwerder in bar oder per Eilüberweisung.Mein Fahrzeug ist nicht mehr Verkehrstüchtig. Kaufen Sie es dennoch?
Ja, dies ist möglich.Kaufen Sie ein Fahrzeug, wenn die Fahrzeugpapiere nicht auf den Verkäufer ausgestellt sind?
Ja, dies ist möglich. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zusätzlich mit:- Eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterzeichnete und auf Ihren Namen ausgestellte Verkaufsvollmacht.
- Eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass – jeweils von Ihnen und dem eingetragenen Fahrzeughalter.